Kümmern Sie sich um Daten – auch in gedruckter Form

Die dänische Datenschutzbehörde weist auf die Datenpflicht hin

Von:
Kristian Ramm-Larsen

Sofern Sie personenbezogene Daten ausdrucken, fällt dies ebenfalls unter die DSGVO. Ein neues Poster, das im Druckerraum aufgehängt werden kann, gibt einige gute Ratschläge zum Umgang mit Papiermaterial.

Die Datenschutzbestimmungen gelten auch für die personenbezogenen Daten, die in von Ihnen ausgedruckten Dokumenten enthalten sind. Daher muss mit ihnen sicher umgegangen werden – genau wie bei der elektronischen Verarbeitung. Wie das in der Praxis gelingt, gibt die Datenschutzbehörde ein paar Tipps zu einem neuen Plakat, das ausgedruckt und in Druckerräumen, Personalräumen etc. aufgehängt werden kann . Im Jahr 2023 erwartet die Datenschutzbehörde, weitere Leitlinien zur Verarbeitung von Informationen auf gedruckten Datenträgern und Wechseldatenträgern (z. B. USB-Sticks oder tragbaren Festplatten) zu erstellen.

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